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Streuobst für alle!; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert den Erwerb von Streuobstbäumen. Mit dem bayerischen Streuobstpakt gehen Naturschutz und Landwirtschaft Hand in Hand. Der Freistaat schützt damit diese Jahrhunderte alte Kulturlandschaft. Bis 2035 sollen 1 Millionen neue Bäume gepflanzt werden.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern

Für Sie zuständig

Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern

Leistungsdetails

Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für den ländlichen Raum, die Kulturlandschaft und die Biodiversität. Der derzeitige Streuobstbestand in Bayern soll deshalb erhalten und durch zusätzliche Streuobstpflanzungen gesteigert werden.

Gefördert wird der Erwerb von Streuobstbäumen.

Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume.

Die Streuobstbäume müssen folgende drei Qualitätsanforderungen erfüllen:

  • Die hochstämmigen Obstbaumarten müssen eine Stammhöhe von im Regelfall 180 cm, mindestens aber 140 cm aufweisen.
  • Die Obst-Hochstämme Apfel, Birne und Kirsche müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Andere Obstbäume können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.
  • Bei den Bäumen muss es sich um wurzelnackte Bäume oder Ballenpflanzen handeln. Containerpflanzen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die vorstehenden Qualitätsanforderungen sind von der Baumschule auf der Rechnung oder auf einem gesonderten Dokument zu bestätigen.

Der Förderantrag ist beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung digital einzureichen. Zuständig ist das Amt, das für den Ort zuständig ist, an welchem Sie die Streuobstbäume pflanzen möchten.

Wählen Sie bei „Vor Ort“ den Ort, an welchem Sie die Streuobstbäume pflanzen möchten. Über das anschließend im linken Bereich angezeigte Registerblatt „Online-Verfahren" starten Sie die Antragstellung.

keine

keine

  • Dorferneuerung; Informationen

    Die Dorferneuerung verbessert die Lebens-, Wohn-, und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum. Damit wird die Standort- und Lebensqualität der Dörfer im ländlichen Raum nachhaltig gestärkt.

Stand: 11.02.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus