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Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion 22 München (Bogenhausen)

Hausanschrift

Prinzregentenplatz 16
81675 München

Postanschrift

Postfach 330329

80063 München

Telefon

+49 89 457271-0

Polizeiinspektion 24 München (Perlach)

Hausanschrift

Adenauerring 31
81737 München

Postanschrift

Postfach 330329

80063 München

Telefon

+49 89 63006-0

Polizeiinspektion 25 München (Trudering-Riem)

Hausanschrift

Werner-Eckert-Straße 10-12
81829 München

Postanschrift

Postfach 330329

80063 München

Telefon

+49 89 45187-0

Polizeipräsidium München

Hausanschrift

Ettstraße 2
80333 München

Postanschrift

Postfach 330329

80063 München

Telefon

+49 89 2910-0

Leistungsdetails

Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?

Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.

Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

  • Personalausweis oder Reisepass

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

Stand: 06.06.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration