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Die Träger der bestimmter privater beruflicher Schulen erhalten neben den gesetzlichen Leistungen Betriebszuschuss und – mittelbar – Schulgeldersatz mit einem zusätzlichen Zuschuss (Klassenzuschuss), wenn sie auf die Erhebung von zusätzlichem Schulgeld verzichten.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Um interessierten jungen Menschen die Wahl dieser Ausbildungs- und Berufswege zu erleichtern, zahlt der Freistaat Bayern über die gesetzliche Schulfinanzierung hinaus, an die Träger der genannten Schularten einen weiteren freiwilligen Zuschuss. Dieser freiwillige Zuschuss ist an den freiwilligen Verzicht des Trägers auf die unmittelbare Erhebung von Schulgeld von den Schülerinnen und Schülern geknüpft. Der Freistaat will durch die Förderung eine möglichst große Zahl junger Menschen dazu motivieren, sich für einen der angesichts des gesellschaftlichen und demografischen Wandels gesellschaftlich besonders relevanten Berufe
zu entscheiden.
Die Träger
haben im Rahmen der staatlichen Schulfinanzierung gesetzliche Ansprüche auf Betriebskostenzuschüsse (Art. 41 bzw. Art. 45 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz [BaySchFG]) und - mittelbar - auf Schulgeldersatz (Art. 47 Abs. 3 bis 5 BaySchFG).
Für die privaten Berufsfachschulen in den genannten Ausbildungsberufen bezahlt der Freistaat Bayern darüber hinaus den Klassenzuschuss (eine der beiden Säulen des Pflegebonus) als freiwillige Leistung ohne gesetzlichen Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt (Haushaltsvorbehalt). Der Schulträger darf dann kein zusätzliches, über die staatliche Finanzierung hinausgehendes, Schulgeld von seinen Schülerinnen und Schülern verlangen.
Die privaten Berufsfachschulen in den beiden Altenpflegeberufen erhalten darüber hinaus den sog. schulbezogenen Sockelbetrag (die andere der beiden Säulen des Pflegebonus).
Antragsberechtigt sind die Träger
Es handelt sich um einen Zuschuss. Die genaue Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Klassengröße und der Schulform (siehe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Pflege- und Gesundheitsbonus, Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus), Erstattung der Gebühren für die Gebärdensprachdolmetscherprüfung sowie Meisterpreis vom 12. Juni 2019 (BayMBl. Nr. 238), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 11. Oktober 2021 (BayMBl. Nr. 751) geändert worden ist.
Der Antrag auf den Pflegebonus ist bei der örtlich zuständigen Regierung zu stellen.
Die Auszahlung des schulbezogenen Sockelbetrages erfolgt über Abschlagszahlungen erst nach dem Jahreswechsel.
Die Auszahlung des Klassenzuschusses erfolgt in den Monaten November, Februar und Mai als Abschlagszahlung, nach dessen Festsetzung mit einer 4. Rate im August als Schlusszahlung.
Der Antrag ist bis zum 10. November jeden Jahres zu stellen. Dabei sind die Schülerzahlen insgesamt und je Klasse nach dem Stand zum 20. Oktober anzugeben.
Der Schulgeldverzicht schließt nicht aus, die Schülerinnen bzw. Schüler an Kopierkosten, Kosten für Verbrauchs- und Verarbeitungsmittel oder Kosten für sonstigen außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand (z. B. Prüfungsgebühren) zu beteiligen. Die Kostenbeteiligung muss sich in einem angemessenen, an vergleichbaren privaten Ersatzschulen üblichen Rahmen bewegen.
Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage
Die Träger der bestimmter privater Berufsfachschulen erhalten neben den gesetzlichen Leistungen Betriebszuschuss und – mittelbar – dem staatlichen Schulgeldersatz einen Klassenzuschuss (Gesundheitsbonus), wenn sie auf die Erhebung von zusätzlichem Schulgeld verzichten.
Der Freistaat Bayern fördert die Teilnahme am Schulversuch „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“.