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Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Hauptabfahrten und Hauptskiwanderwege zur Zeit des Sportbetriebes zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Skiwanderweg bestimmt ist, nutzen möchten.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Münzstr. 1-3
86956 Schongau
Postfach 1348
86953 Schongau