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Hauptabfahrt und Hauptskiwanderweg; Beantragung einer Nutzungserlaubnis

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Hauptabfahrten und Hauptskiwanderwege zur Zeit des Sportbetriebes zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Skiwanderweg bestimmt ist, nutzen möchten.

Gemeinde Neufahrn b.Freising

Sonstiges

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Die Ausländerberatung ist am Dienstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Donnerstag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Sie da.

Hausanschrift

Bahnhofstraße 32
85375 Neufahrn b.Freising

Postanschrift

Postfach 1380
85371 Neufahrn b.Freising