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Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht land-, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Für Sie zuständig

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft - Institut für Pflanzenschutz

Stand: 12.02.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus