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Biostoffe; Anzeige von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

Arbeitgeber müssen beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt an der Regierung unter anderem die erstmalige Aufnahme einer gezielten Tätigkeit mit Biostoffen der Risikogruppe 2 sowie der Risikogruppe 3(**) anzeigen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberfranken

Dezernat 23 - Gefahrstoffe, Biostoffe und Organisation des Arbeitsschutzes

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