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Das Stipendienprogramm richtet sich an Medizinstudierende, die später ihre Facharztweiterbildung im ländlichen Raum absolvieren und anschließend für mindestens fünf Jahre auf dem Land tätig sind.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
In den kommenden Jahren werden aufgrund des demographischen Wandels viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nach einer Nachfolge oder einer Praxispartnerin oder einem Praxispartner suchen. Gerade auch jungen Ärztinnen und Ärzten bieten sich dadurch eine Vielzahl an beruflichen Perspektiven und Niederlassungschancen.
Ziel des Förderprogramms ist es, Medizinstudierende frühzeitig für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum zu motivieren, um auch in Zukunft eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung auf qualitativ hohem Niveau gewährleisten zu können.
Antragsberechtigt sind Studierende des Studiengangs Humanmedizin an einer deutschen Hochschule oder einer nach dem Feststellungsverfahren gemäß Art. 112 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) geprüften und anerkannten Hochschule mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mit mindestens einem Kooperationspartner in Bayern.
Ausgenommen davon sind Studierende, die einen Studienplatz über das Verfahren der Landarztquote Bayern sowie einen Studienplatz über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Bayern gemäß dem Bayerischen Land- und Amtsarztgesetz erhalten haben.
Die Förderung bis zum Ende des Medizinstudiums beträgt monatlich 600 Euro und erfolgt längstens 48 Monate.
Zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen des Studiums sind insbesondere die in diesem Zusammenhang anfallenden Lebenshaltungskosten. Anstelle der im Einzelfall tatsächlich anfallenden Ausgaben werden hierfür abschließend folgende Kostenpauschalen angesetzt:
Der Festbetrag beträgt monatlich 600 €.
Die Förderung setzt voraus, dass die oder der Studierende
Der Antrag ist schriftlich am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit einzureichen. Dieses prüft den Antrag auf Förderfähigkeit und erlässt bei positivem Ergebnis den Zuwendungsbescheid.
keine, eine Antragstellung ist jedoch frühstens ab dem dritten Studienjahr (5. Fachsemester) möglich.
Fördergebiet ist der ländliche Raum gemäß der Definition i. R. der Strukturkarte des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP).
Neben der finanziellen Förderung hat das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention seit Beginn des Wintersemesters 2014/15 das Stipendiatenseminar als ideelle Förderung ergänzt.