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Der Freistaat Bayern fördert die Produktion und Entwicklung hochwertiger und gewaltfreier Computer- und Videospiele aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Am Hightech- und Medienstandort Bayern ist die Medienbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit einem großen Wachstumspotential im kreativ-technischen Bereich. Die Förderung soll die Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und innovativer, interaktiver Medienprojekte mit Spielecharakter unterstützen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der bayerischen Entwicklungs- und Produktionswirtschaft sowie den digitalen audiovisuellen Standort in Europa zu stärken.
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Nachwuchsförderung gelegt.
Die Computerspielförderung beruht auf drei Säulen:
Zuwendungsempfänger können natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sein, die in der Regel hauptberuflich und geschäftsmäßig digitale Spiele entwickeln oder vertreiben.
Zuwendungsfähig sind alle projektbezogenen, erforderlichen und angemessenen Ausgaben für die Entwicklung oder Herstellung des Vorhabens. Die Ausgaben müssen branchenüblich sowie wirtschaftlich und sparsam kalkuliert sein. Ein kalkulierter Gewinn ist nicht zuwendungsfähig. Pauschale Gemeinkosten sowie eine Überschreitungsreserve können jeweils bis zu 10 % berücksichtigt werden.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Konzeptentwicklung:
Für die Konzeptentwicklung kann ein Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt werden.
Der Zuschuss darf im Einzelfall folgende Höchstgrenzen nicht überschreiten:
Prototypenentwicklung:
Produktion:
1. Kosten des Projekts:
2. Zinsen bei Darlehen:
3. Erste Auszahlung:
4. Projektstart:
5. Qualität und Gesetzeskonformität:
6. Subunternehmer:
7. Antrag und Nachweise:
8. Hinweis auf Förderung:
9. Kombinierte Fördermittel:
10. Unternehmen in Schwierigkeiten:
Ausschlusskriterien:
Näheres siehe Richtlinien sowie Internetseite des FFF Bayern.
Der Antrag muss bei der FilmFernsehFonds Bayern GmbH (FFF Bayern) gestellt werden. Nach positiver Entscheidung durch den unabhängigen Vergabeausschuss wird ein Darlehens- oder Zuschussvertrag mit der LfA Förderbank Bayern geschlossen. Die Beantragung an sich ist kostenfrei. Im Falle einer Bewilligung der Förderung werden 3% der beantragten Fördersumme durch die LfA als Abwicklungskosten erhoben. Bitte melden Sie sich frühzeitig vor Antragstellung bei den zuständigen Förderreferenten, diese beraten Sie gerne.
(Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Ab Eingang des Förderantrag ist der vorzeitige Vorhabenbeginn (auf eigenes Risiko) automatisch zulässig. Das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt im Falle einer späteren Förderung die (zuwendungsfähigen) Kosten für die Entwicklung und Bearbeitung des Projekts in der Kalkulation anerkannt werden können.)
Es fallen keine Kosten an.
Die Antragsfrist beträgt 2 Tag(e). Der Antrag muss dem FFF Bayern spätestens zwei Werktage nach dem jeweiligen Stichtag bis 24 Uhr (per Antragsportal) vorliegen. Anträge, die bis zu den vorgegebenen Stichtagen eingegangen sind, werden automatisch in die nächste Sitzung aufgenommen. Die Stichtage für 2025 sind: 11. Februar 2025 (Sitzung: 27. März 2025), 10. Juni 2025 (Sitzung: 22. Juli 2025) und 21. Oktober 2025 (Sitzung: 26. November 2025).
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 6 Woch(en) bis zu 8 Woch(en) zu rechnen.
Allgemeine Rechtbehelfe
Der Freistaat fördert die Entwicklung inhaltlich hochwertiger und besonders innovativer XR-Formate. Zur Stärkung des Medienstandortes unterstützt das Programm die Präsentation von in Bayern entwickelten XR-Projekten auf ausgewählten Festivals und Konferenzen.