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Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen bei der flächendeckenden systematischen Bündelung und Vernetzung Früher Hilfen durch Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKis).
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Zur Weiterentwicklung des präventiven Kinderschutzes durch Frühe Hilfen unterstützt der Freistaat Bayern Kommunen bei der Etablierung sozialer Frühwarn- und Fördersysteme. Gefördert werden Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi - Netzwerk frühe Kindheit). Ziel der Förderung ist es, Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern in belastenden Lebenssituationen frühzeitig zu erreichen und sie passgenau zu unterstützen, um so Überforderungssituationen zu vermeiden, die zu Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern führen können.
Gefördert werden Koordinierende Kinderschutzstellen. Die Einrichtung der Koordinierenden Kinderschutzstelle erfolgt zwingend im Verantwortungsbereich des Jugendamtes. Die Koordinierende Kinderschutzstelle unterstützt potenziell oder akut belastete Familien durch Aufbau, Pflege und Weiterentwicklung systematischer, interdisziplinärer Netzwerke aller am Kinderschutz beteiligter Akteure.
Gefördert werden können Ausgaben für Personal.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung (Personalkostenzuschuss) gewährt. Eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft wird mit einem Festbetrag bis zu 16.500 Euro jährlich gefördert. Bei Fachkräften in Teilzeit reduziert sich die Förderung anteilig.
Zuwendungsempfänger sind ausschließlich die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern.
Die Zuwendungsempfänger haben nachfolgende Leistungen als Zuwendungsvoraussetzung zu erbringen:
Netzwerkarbeit
Navigationsfunktion
Neben der Netzwerkarbeit als allgemeine, strukturelle Zusammenarbeit hat die Koordinierende Kinderschutzstelle Eltern entsprechend ihrem individuellen Bedarf innerhalb des Jugendamtes oder an geeignete Netzwerkpartner zu vermitteln und den Übergang an der Schnittstelle zwischen zwei Netzwerkpartnern auf Wunsch unterstützend zu begleiten.
Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption
Der Zuwendungsempfänger hat eine netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption zu erstellen, die Grundlage der Netzwerkarbeit ist. Die netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption ist aus einer zielgruppenspezifischen Angebots- und Bedarfsanalyse der Region heraus zu entwickeln und muss vorhandene Angebote Früher Hilfen erfassen.
Personelle Ausstattung und berufliche Qualifikation
Um den fachlichen Anforderungen gerecht werden zu können, sind pro Koordinierender Kinderschutzstelle in der Regel mindestens 1,5 Vollzeitstellen erforderlich. In begründeten Fällen ist eine Vollzeitstelle ausreichend; in diesem Fall ist die Sicherstellung der verlässlichen und kontinuierlichen Vertretung in der netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption konkret darzulegen. Eine darüberhinausgehende Reduzierung ist in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde zulässig.
Die eingesetzte Fachkraft soll in der Regel ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in der Ausbildungsrichtung Soziale Arbeit oder eine Ausbildung in einer anderen geeigneten Fachrichtung abgeschlossen haben. Sie muss über die notwendigen Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Rechtskenntnisse verfügen. Praktische Erfahrungen im Arbeitsfeld der Bezirkssozialarbeit oder in Spezialdiensten der Kinder- und Jugendhilfe sind nachzuweisen.
Der Antrag auf Förderung ist schriftlich oder elektronisch vor Beginn des Bewilligungszeitraumes bei der zuständigen Regierung zu stellen.
Es fallen keine Kosten an.
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.