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Jagdrecht; Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

Jägerinnen und Jäger müssen eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen beachten. Das Jagdrecht enthält sowohl Straftatbestände wie zahlreiche Ordnungswidrigkeiten.

Für Sie zuständig

Landratsamt Kelheim

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Donaupark 12

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Telefon

+49 9441 207-0

Leistungsdetails

Im Bereich des Jagdrechts existieren insbesondere

  • Strafvorschriften in § 38 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und
  • Bußgeldvorschriften in § 39 BJagdG, Art. 56 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) und § 33 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG).
Zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sind die Kreisverwaltungsbehörden als untere Jagdbehörden.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 24.06.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie