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Im Bereich des Jagdrechts existieren insbesondere
Unter den weiterführenden Links finden Sie den Verweis zur Seite der regionalen Verordnungen und Allgemeinverfügungen.
Bitte beachten Sie hierunter die Allgemeinverfügungen zu den Themen:
Sowie die Betretungsverbote im Bereich der Wildfütterung in folgenden Staatsjagdrevieren des Isarwinkels:
Und die Betretungsverbote in den Eigenjagdrevieren:
Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft.
Der Jagdpachtvertrag ist ein Pachtvertrag in Form der Rechtspacht, durch den das Jagdausübungsrecht in einem bestimmten Jagdbezirk einem anderen (Jagdpächter) eingeräumt wird. Er ist der zuständigen Stelle anzuzeigen.