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Jagdrecht; Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

Jägerinnen und Jäger müssen eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen beachten. Das Jagdrecht enthält sowohl Straftatbestände wie zahlreiche Ordnungswidrigkeiten.

Für Sie zuständig

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Sachgebiet 34 - Waffen-, Jagd- und Fischereirecht

Leistungsdetails

Im Bereich des Jagdrechts existieren insbesondere

  • Strafvorschriften in § 38 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und
  • Bußgeldvorschriften in § 39 BJagdG, Art. 56 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) und § 33 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG).
Zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sind die Kreisverwaltungsbehörden als untere Jagdbehörden.

Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Unter den weiterführenden Links finden Sie den Verweis zur Seite der regionalen Verordnungen und Allgemeinverfügungen.

Bitte beachten Sie hierunter die Allgemeinverfügungen zu den Themen:

  • Verwendung von Schalldämpfern
  • Aufhebung der Allgemeinverfügung der Verwendung von Nachtsichttechnik zur Bejagung von Schwarzwild

Sowie die Betretungsverbote im Bereich der Wildfütterung in folgenden Staatsjagdrevieren des Isarwinkels:

  • Breitort
  • Hirschanger
  • Hohenburg
  • Jagerbergl
  • Laindl
  • Schröfeln
  • Walchen
  • Wilfertsau
  • Windpäßel
  • Vorderriß

Und die Betretungsverbote in den Eigenjagdrevieren:

  • Isarauen - Rauchenberg
  • Mösl
  • Paindl
  • Fernwöhr - Pfundberg

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 24.06.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie