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Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
und
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
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13:00 Uhr - 17:00 UhrFreitag Nachmittag nur Bürgerbüro (Melde-, Pass-, Gewerbewesen, Beglaubigungen etc.)
Die Erreichbarkeit einiger Mitarbeiter weicht von den allgemeinen Öffnungszeiten ab!
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Sommerstr. 15
84326 Falkenberg
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