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Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
Grüner Markt 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.