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Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
und
15:00 Uhr - 18:00 UhrMittwoch Online-Termine verfügbar: Zum Terminbuchungsportal
Johann-Bader-Str. 21
82049 Pullach i. Isartal
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