Logo Bayernportal

Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland

Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

Stadt Schongau

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Das Rathaus ist aktuell geschlossen. In dringenden Fällen können Sie einen Termin vereinbaren.

Hausanschrift

Münzstr. 1-3
86956 Schongau

Postanschrift

Postfach 1348
86953 Schongau