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Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Marktstr. 24
97645 Ostheim v.d.Rhön
Postfach 1260
97642 Ostheim v.d.Rhön