Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
und
14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Ummerstadter Str. 11
96479 Weitramsdorf
Postfach 1138
96477 Weitramsdorf