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Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Am Schulplatz 8 und 10
94099 Ruhstorf a.d.Rott
Postfach 1155
94095 Ruhstorf a.d.Rott