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Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
und
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Hauptstraße 31
86492 Egling a.d.Paar
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