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Für Verfahren, die die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses oder die Anfechtung der Vaterschaft betreffen (Abstammungssachen), ist das Amtsgericht – Familiengericht – zuständig.
Promenade 8
91522 Ansbach
Postfach 609
91511 Ansbach