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Flugschule; Vorlage des Ausbildungsberichts

Zugelassene Ausbildungsorganisation haben dem zuständigen Luftamt jährlich einen Ausbildungsbericht vorzulegen.

Online-Verfahren

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Ergänzung: Regierung von Oberbayern

Für Sie zuständig

Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern

Regierung von Oberbayern, Dienststelle Heßstraße 130

Regierung von Oberbayern Dienststelle Flughafen München

Regierung von Oberbayern

Hausanschrift

Terminalstraße Mitte 18, MAC-Süd, Ebene 5
85356 München-Flughafen

Postanschrift

Postfach 24 14 42

85336 München-Flughafen

Leistungsdetails

Der Ausbildungsbericht einer zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) muss folgendes enthalten:

  • Anzahl der im Kalenderjahr ausgebildeten Bewerber um Erlaubnisse und Berechtigungen als Luftfahrer
  • Anzahl der unterrichteten Theoriestunden
  • Anzahl der durchgeführten Flugausbildungsstunden mit Luftfahrzeugen, an Verfahrensübungsgeräten oder Simulatoren
  • Anzahl der beschäftigten Fluglehrer, Theorielehrer oder Lehrer an synthetischen Übungsgeräten
  • Anzahl und Muster der zur Ausbildung verwendeten Luftfahrzeuge und synthetischen Übungsgeräte
  • besondere Vorkommnisse

Der Ausbildungsbericht ist dem zuständigen Luftamt vorzulegen.

keine
Stand: 02.07.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr