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Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Gemeinde Krailling

Bürgerbüro

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
7:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rudolf-von-Hirsch-Straße 1
82152 Krailling

Postanschrift

Rudolf-von-Hirsch-Straße 1
82152 82152 Krailling