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Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Stadt Bad Griesbach i.Rottal

Ordnung & Soziales

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Terminvereinbarung unter +49 8532 792-0

Hausanschrift

Schloßberg 18
94086 Bad Griesbach i.Rottal

Postanschrift

Schloßberg 18
94086 Bad Griesbach i.Rottal