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Wohnungsgeberbestätigung; Vorlage

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Gemeinde Nersingen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
89278 Nersingen

Postanschrift

Rathausplatz 1
89278 Nersingen