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Energieausweis für Neubauten und Gebäudebestand; Informationen

Die Kreisverwaltungsbehörden beantworten grundsätzliche Fragen der energetischen Sanierung und zu ausgebildeten Energieberatern vor Ort.

Ansprechpartner - Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 41 Bauplanung und Bauordnung

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