Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.
Nachmittags nur nach Vereinbarung.
Bauamt: Termine nur nach Vereinbarung. Die Einsicht in Unterlagen im Rahmen der Bauleitplanung sind hiervon ausgenommen.
Kirchenweg 2
94154 Neukirchen vorm Wald
Kirchenweg 2
94154 Neukirchen vorm Wald