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Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen

Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Gemeinde Reichertshausen

Hauptverwaltung, Hallenbelegung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do
15:00 Uhr - 19:30 Uhr

Hausanschrift

Pfaffenhofener Str. 2
85293 Reichertshausen

Postanschrift

Pfaffenhofener Str. 2
85293 Reichertshausen