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Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.

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Ergänzung: Gemeinde Salzweg

Für Sie zuständig

Gemeinde Salzweg

Gemeinde Salzweg

Hausanschrift

Passauer Str. 42
94121 Salzweg

Postanschrift

Passauer Str. 42

94121 Salzweg

Telefon

+49 851 94998-0

Webseite

www.salzweg.de

Leistungsdetails

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit können die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.

Ob Fristen einzuhalten sind, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 22.01.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration