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Beistandschaft durch das Jugendamt; Beantragung

Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 20 Vormundschaften und Unterhaltsangelegenheiten

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Bauamt zusätzlich Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr

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82467 Garmisch-Partenkirchen

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