Logo Bayernportal

Beistandschaft durch das Jugendamt; Beantragung

Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.

Ansprechpartner - Landratsamt Hof

Fachbereich 202 Jugend und Familie

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.