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Bildende Künstler; Beantragung einer Atelierförderung

Bildende Künstler, die in Bayern leben und arbeiten, können sich um einen Atelierpreis bewerben.

Formulare

Für Sie zuständig

Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 12.2 - Kommunales Finanzwesen, Kommunale Förderungen; Oberversicherungsamt Südbayern

Regierung von Oberbayern

Hausanschrift

Maximilianstraße 39
80538 München

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

Postanschrift

80534 München

Telefon

+49 89 2176-0

Leistungsdetails

Zweck und Gegenstand

Der Atelierpreis geht jährlich an professionelle, freischaffende bildende Künstler, die ein Atelier in Bayern unterhalten. Auf die Auszeichnung können sich Künstler bewerben, die aufgrund ihrer bisherigen künstlerischen Arbeit eine besondere Bereicherung des bayerischen Kunst- und Kulturbetriebs darstellen und ein besonderes Entwicklungspotenzial zeigen. Der Preis ist mit jeweils 8.000 € dotiert.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter "Weiterführende Links".

Die Bewerbungsfrist wird jeweils am Anfang des Kalenderjahres auf der Webseite des Berufsverbands Bildender Künstler Landesverband Bayern e. V. bekanntgegeben.

Stand: 12.08.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst