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Bildende Künstler; Beantragung einer Atelierförderung

Bildende Künstler, die in Bayern leben und arbeiten, können sich um einen Atelierpreis bewerben.

Formulare

Für Sie zuständig

Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten, Oberversicherungsamt Nordbayern

Leistungsdetails

Zweck und Gegenstand

Der Atelierpreis geht jährlich an professionelle, freischaffende bildende Künstler, die ein Atelier in Bayern unterhalten. Auf die Auszeichnung können sich Künstler bewerben, die aufgrund ihrer bisherigen künstlerischen Arbeit eine besondere Bereicherung des bayerischen Kunst- und Kulturbetriebs darstellen und ein besonderes Entwicklungspotenzial zeigen. Der Preis ist mit jeweils 8.000 € dotiert.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter "Weiterführende Links".

Ergänzung: Regierung von Mittelfranken

Für Künstler, die in den vergangenen Jahren, bzw. bis 31.12.2024, eine monatliche Zuwendung für ihr Atelier erhalten haben, ist die Regierung von Mittelfranken – SG 12 Kommunale Angelegenheiten, Oberversicherungsamt Nordbayern - für Sie zuständig.

Neuordnung des Bayerischen Atelierprogramms ab 2025:

Ab dem Jahr 2025 können professionelle, freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler, die ein Atelier in Bayern unterhalten, mit jeweils 8.000 € für ihre künstlerische Arbeit ausgezeichnet werden. Auf die Auszeichnung können sich Künstlerinnen und Künstler bewerben, die aufgrund ihrer bisherigen künstlerischen Arbeit eine besondere Bereicherung des bayerischen Kunst- und Kulturbetriebs darstellen und die ein besonderes Entwicklungspotenzial zeigen.

Die Homepage des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst Künstlerförderung (bayern.de) und das Merkblatt informieren über die Voraussetzungen für eine Bewerbung. 

Die Bewerbung ist elektronisch an den Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern e. V. (BBK LV) zu richten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: BBK Bayern e.V. (bbk-bayern.de).

Die Bewerbungsfrist wird jeweils am Anfang des Kalenderjahres auf der Webseite des Berufsverbands Bildender Künstler Landesverband Bayern e. V. bekanntgegeben.

Stand: 12.08.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst