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Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zeichnet ab 2025 nach Maßgabe der im Haushalt bereitgestellten Mittel jährlich bis zu 30 freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler mit Atelier in Bayern mit jeweils 8.000 Euro für ihre künstlerische Arbeit aus.
Die Ausschreibung richtet sich an bildende Künstlerinnen und Künstler, die aufgrund ihrer bisherigen künstlerischen Arbeit eine besondere Bereicherung des bayerischen Kunst- und Kulturbetriebs darstellten und ein besonderes Entwicklungspotenzial zeigen. Die Auszeichnungen sollen den Künstlerinnen und Künstlern ermöglichen, sich unter erleichterten wirtschaftlich-materiellen Rahmenbedingungen der Entwicklung ihrer künstlerischen Arbeit zu widmen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter "Weiterführende Links".
Bewerben können sich professionelle, freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler, die seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und hauptsächlich in Bayern tätig sind, also beispielsweise ein Atelier bzw. einen Projektraum in Bayern unterhalten.
Eine Altersgrenze besteht nicht, jedoch soll die Entwicklungsfähigkeit des künstlerischen Gesamtwerks bei der Auswahl berücksichtigt werden.
Eine erneute Bewerbung ist erst im dritten Turnus nach Erhalt einer Auszeichnung möglich. Die Auszeichnung wird höchstens zwei Mal an den gleichen Bewerber oder die gleiche Bewerberin vergeben.
Interessentinnen und Interessenten können ihre Bewerbungsunterlagen zusammen mit dem hierfür vorgesehenen Bewerbungsbogen ausschließlich auf elektronischem Weg beim Berufsverband Bildender Künstler Landesverband (BBK LV) bis zum jeweils festgelegten Termin einreichen.
Über die Vergabe der Auszeichnungen entscheidet der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag einer Jury. Der Jury gehören fünf Fachleute an, die einen Überblick über das künstlerische Schaffen in Bayern haben und aus verschiedenen bayerischen Regionen oder anderen Bundesländern kommen sollen.
Ein Rechtsanspruch auf eine Auszeichnung besteht nicht.
Ein Jahr nach Erhalt der Auszeichnung wird um einen Sachstandsbericht über die seitdem erfolgte künstlerische Arbeit und ggf. deren Entwicklung sowie Zukunftsperspektiven gebeten.
Die Bewerbungsfrist wird jeweils am Anfang des Kalenderjahres auf der Webseite des Berufsverbands Bildender Künstler Landesverband Bayern e. V. bekanntgegeben.