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Bildende Künstler; Beantragung einer Atelierförderung

Bildende Künstler können für die Dauer von zwei Jahren einen monatlichen Zuschuss zur Deckung ihrer Atelierkosten erhalten.

Formulare

Für Sie zuständig

Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 12.2 - Kommunales Finanzwesen, Kommunale Förderungen; Oberversicherungsamt Südbayern

Regierung von Oberbayern

Hausanschrift

Maximilianstraße 39
80538 München

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

Postanschrift

80534 München

Telefon

+49 89 2176-0

Leistungsdetails

Zweck und Gegenstand

Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der bildenden Künstlerinnen und Künstler stellt der Freistaat Bayern Mittel für ein Atelierförderprogramm bereit.

Im Jahre 1997 wurde das Bayerische Atelierförderprogramm eingeführt. Es sieht vor, dass bis zu 100 bildende Künstlerinnen und Künstler (ohne Altersbegrenzung), deren Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet, für die Dauer von zwei Jahren einen monatlichen Zuschuss von 230 Euro zur Deckung ihrer Atelierkosten erhalten können, wenn sie von einer Sachverständigenkommission aufgrund ihrer künstlerischen Leistungen für diese Förderung ausgewählt worden sind.

Der Zuschuss wird für die Dauer von 24 Monaten gewährt. Eine Bewilligung ist maximal für zwei Förderzeiträume möglich und setzt jeweils eine erfolgreiche erneute Teilnahme am Auswahlverfahren voraus.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter "Weiterführende Links".

Eine Bewerbung für den Förderzeitraum 2023/2024 war nur bis zum 29.07.2022 möglich.

Sobald bekannt informieren wir hier über die nächsten Förderzeiträume und Auswahltermine.

Stand: 30.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst