Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Generalstaatsanwaltschaften sind das Bindeglied zwischen den Staatsanwaltschaften ihres Bezirks und dem jeweils zuständigen Oberlandesgericht; die Generalstaatsanwaltschaft München übernimmt diese Funktion zugleich gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht.
Die Generalstaatsanwaltschaften fertigen Stellungnahmen und Anträge im Revisions- und Beschwerdeverfahren.
Gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht übernimmt diese Aufgabe die Generalstaatsanwaltschaft München
Dies betrifft u. a. folgende Verfahren:
Mitwirkung gegenüber den Oberlandesgerichten (alle Generalstaatsanwaltschaften)
Dies betrifft u.a. folgende Verfahren: