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Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise auf der Seite des Zentrum Bayern Familie und Soziales. Aufgrund fehlender Bundesmittel können derzeit keine weiteren Anträge auf Förderung von Kinderwunschbehandlung bewilligt werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Sie können eine Zuwendung für Ihre Kinderwunschbehandlung (In-Vitro-Fertilisations (IVF)- oder Intrazytoplasmatische Spermieninjektions (ICSI)-Behandlung) beantragen.
Gefördert werden Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Ziel dabei ist es, Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch den Zugang zur Reproduktionsmedizin zu erleichtern.
Die Paare erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der Kinderwunschbehandlung, abhängig von den bei ihnen verbleibenden Behandlungskosten nach Abrechnung mit ihrer Krankenkasse.
Zuwendungsempfänger sind heterosexuelle Ehepaare oder heterosexuelle Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Dabei müssen beide Partner das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Frau darf noch nicht das 40., der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Das Paar muss seinen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern haben.
Bei nicht verheirateten Paaren muss eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft vorliegen. Eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft lässt keine weitere Lebensgemeinschaft zu und zeichnet sich durch eine innere Bindung aus. Sie ist dann anzunehmen, wenn – nach der Erklärung des nicht verheirateten Paares – es in einer festgefügten Partnerschaft zusammenlebt und der nicht verheiratete Mann erklärt, dass er die Vaterschaft an dem durch die reproduktionsmedizinische Maßnahme gezeugten Kind anerkennen wird.
Die Zuwendung für Ehepaare beträgt für alle vier Behandlungszyklen jeweils bis zu 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils, für Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft für den ersten bis dritten Behandlungszyklus bis zu 25 Prozent, für den vierten Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des verbleibenden Selbstkostenanteils.
Die Höchstbeträge für alle Paare betragen bei IVF-Behandlung im ersten bis dritten Behandlungszyklus 800 Euro, im vierten Behandlungszyklus 1.600 Euro, bei ICSI-Behandlung im ersten bis dritten Behandlungszyklus 900 Euro, im vierten Behandlungszyklus 1.800 Euro.
Weitere Voraussetzungen neben den unter „Zuwendungsempfänger“ benannten sind:
- Bitte reichen Sie als Anlagen zu Ihrem Antrag nur Kopien ein. Originale werden nicht zurückgeschickt. -
Von Antragstellern, die miteinander verheiratet sind:
Bei Antragstellern, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben:
Es dauert vom Eingang Ihres Förderantrages bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides etwa drei bis vier Wochen. Wenn Unterlagen nachgefordert werden müssen, kann es ggf. auch länger dauern. Bitte berücksichtigen dies bei der zeitlichen Planung Ihrer Kinderwunschbehandlung.
Beachten Sie bitte, dass die Maßnahme nur zuwendungsfähig ist, wenn mit der Behandlung des jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus einschließlich der medikamentösen Behandlung noch nicht begonnen worden ist. Als Maßnahmebeginn zählt der Kauf von Medikamenten bzw. das Einlösen von Rezepten, die für die Kinderwunschbehandlung erforderlich sind. Dies darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.
Die Erstellung des Behandlungsplans sowie die Kostenübernahmeerklärung der gesetzlichen Krankenkasse, der Beihilfe oder der privaten Krankenkasse gelten dabei im Sinne dieser Richtlinie nicht als Maßnahmebeginn.
Für jeden Behandlungszyklus und ggfs. jeden Wiederholungsversuch ist gesondert eine Zuwendung zu beantragen.
Nach Geburt eines Kindes sind die Behandlungszyklen erneut förderfähig, wenn die zur Geburt des Kindes führende Schwangerschaft innerhalb der vier förderfähigen Behandlungszyklen eingetreten ist.