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Sie müssen die Zulassung zur Steuerberaterprüfung bei der Steuerberaterkammer beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die Steuerberaterprüfung ist eine bundesweit einheitliche staatliche Prüfung. Mit dem Bestehen der Prüfung dokumentiert die Bewerberin oder der Bewerber die für die Ausübung des Steuerberaterberufes notwendige hohe fachliche Qualifikation.
Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung setzt die Zulassung voraus, die von der zuständigen Stelle erteilt wird. Für die Antragstellung ist der amtliche Vordruck der zuständigen Stelle zu verwenden. Für die Antragstellung fallen Gebühren an. Neben der Zulassungsgebühr entstehen auch Kosten für die Abnahme der Prüfung. Für die Anmeldung sind Fristen zu beachten.
Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Bezirk der/die Bewerber/in hauptberuflich tätig ist oder, sofern der/die Bewerber/in keine Tätigkeit ausübt, ihren/seinen überwiegenden Wohnsitz hat.
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung kann nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) auf mehreren Wegen erfolgen.
Zur Steuerberaterprüfung muss zugelassen werden,
Ob das absolvierte Studium oder die entsprechende Berufsausbildung den Voraussetzungen des § 36 StBerG entspricht, kann verbindlich nur durch die zuständige Stelle entschieden werden. Auf Antrag erteilt sie Auskunft über die Erfüllung einzelner Zulassungsvoraussetzungen.
(nicht älter als ein Jahr)
(Arbeitgeberbescheinigung)
Bitte ausschließlich ein aktuelles amtsärztliches Zeugnis beifügen, das auf eigene Kosten beschafft werden muss. Dieses soll Auskunft darüber geben, durch welche Maßnahme Ihre Körperbehinderung in zeitlicher und technischer Hinsicht ausgeglichen werden kann. Vorübergehende Erkrankungen oder akute Verletzungen sind keine Behinderungen i.S. des § 18 Abs. 3 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB).
Die Unterlagen müssen in deutscher Sprache (ggf. mit einer beglaubigten Übersetzung) eingereicht werden.
Es müssen Bescheinigungen über Art und Dauer Ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern vorgelegt werden. Die Bescheinigung muss Angaben enthalten über
Sie müssen die Zulassung zur Steuerberaterprüfung schriftlich auf dem von der Steuerberaterkammer bereitgestellten Formular oder online beantragen.
Es muss die Zulassungs- und Prüfungsgebühr nach der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer entrichtet werden.
Der Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung kann nur für die Teilnahme an der nächsten Prüfung gestellt werden, § 1 Abs. 2 Satz 2 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB). Die Antragstellung für das laufende Prüfungsjahr ist bis zum 30. April möglich.
Um als Steuerberater/in bestellt werden zu können, müssen Sie grundsätzlich die Steuerberaterprüfung erfolgreich abgelegt haben. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht allerdings die Möglichkeit, eine Eignungsprüfung abzulegen.