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Gesetzliche Unfallversicherungsträger; Beantragung der Genehmigung von Dienstordnungen und Stellenplänen

Die Dienstordnung und der Stellenplan eines gesetzlichen Unfallversicherungsträgers bedürfen der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 12.2 - Kommunales Finanzwesen, Kommunale Förderungen; Oberversicherungsamt Südbayern

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