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Abfallrecht; Vollzug

Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Abt. Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Zusätzlich können Sie individuelle Termine vereinbaren.

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91052 Erlangen

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