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Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.
und
14:00 Uhr - 16:00 UhrZusätzlich können Sie individuelle Termine vereinbaren.
Stintzingstraße 46
91052 Erlangen
Stintzingstraße 46/46a
91052 Erlangen