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Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Schloßberg 10
91315 Höchstadt a.d.Aisch
Postfach 1240
91312 Höchstadt a.d.Aisch