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Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Weitere Infos siehe:
Kronacher Straße 28
96215 Lichtenfels
Kronacher Straße 30
96215 Lichtenfels