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Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.
und
12:30 Uhr - 16:00 Uhrund
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12:30 Uhr - 16:00 Uhr
Hospitalstraße 26
91522 Ansbach
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