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Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.
                        Wittelsbacherstr. 55 
                        83022 Rosenheim
                      
Postfach 100465
83004 Rosenheim
                        Maximilianstraße 39 
                        80538 München
                      
Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen
80534 München
                        Maximilianstraße 39 
                        80538 München
                      
Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen
80534 München
                        Bürgermeister-Ulrich-Str. 160 
                        86179 Augsburg
                      
86177 Augsburg
Die Grundlagen der Abfallwirtschaft in Deutschland hat der Bund im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt.
Für die vom Bund im KrWG und den ausführenden Verordnungen nicht geregelten Bereiche der Abfallwirtschaft sowie zur Ausführung und Ergänzung der vom Bund getroffenen Regelungen haben die Länder eigene Abfallgesetze erlassen. In Bayern ist hier das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) heranzuziehen.
Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt.
Die Zuständigkeiten in Bayern im Bereich der Abfallentsorgung sind in der Abfallzuständigkeitsverordnung geregelt (siehe „Weiterführende Links“) und liegt grundsätzlich bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte).
Die Zuständigkeit der Regierungen umfasst u.a. die folgenden Punkte:
Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.
Die Online-Anwendung "Abfallratgeber Bayern" liefert für Privathaushalte, Unternehmen und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger umfassende Informationen für die Handhabung und Entsorgung von Abfällen.