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Tierhaltung; Durchführung von Tierschutzkontrollen

Nach dem Tierschutzgesetz ist eine Fülle von Einrichtungen und Tierhaltungen (z. B. Nutztierhaltungen, Schlachthöfe, Versuchstierhaltungen) regelmäßig zu kontrollieren, um die Einhaltung der gesetzlichen Tierschutzanforderungen sicherzustellen.

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Veterinärwesen, Amtstierärzte

Stadt Fürth

Hausanschrift

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

Barrierefreier Zugang über einen Aufzug im Hof (Zugang über Flößaustraße). Barrierefreies Parken: zwei Behindertenparkplätze, Montag bis Freitag, von 7 bis 18 Uhr an der Ecke Flößau- und Schwabacher Straße. Barrierefreies WC: Erdgeschoss im Eingangsberei

Postanschrift

Postfach

90744 Fürth

E-Mail

oa@fuerth.de

Webseite

www.fuerth.de

Leistungsdetails

Kontrollen sind hierbei auch ohne konkreten Verdacht zulässig. Private Tierhaltungen unterliegen im Verdachtsfall einer Kontrolle durch das Veterinäramt.

Der Aufsicht durch die zuständige Behörde unterliegen:

  • Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen,
  • Gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe
  • Einrichtungen, die gewerbsmäßig Tiere transportieren,
  • Tierhandlungen,
  • Tierbörsen
  • Zirkusbetriebe und Tierschauen,
  • Tierheime und ähnliche Einrichtungen,
  • Organisationen, die Wirbeltiere (außer Nutztiere) aus dem Ausland einführen und gegen Entgelt abgeben oder vermitteln,
  • Gewerbsmäßige Hundetrainer,
  • Gewerbsmäßige Bekämpfer von Wirbeltieren als Schädlinge
  • Zoologische Gärten,
  • Einrichtungen, in denen Tiere geschlachtet werden,
  • Einrichtungen, in denen
    • Tierversuche durchgeführt werden,
    • Versuchstiere gezüchtet werden,
    • Wirbeltiere zu den in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4  Tierschutzgesetz genannten Zwecken verwendet werden oder
    • Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden.

Zur Abstellung tierschutzwidriger Zustände sind die Behörden befugt, die notwendigen Anordnungen zu treffen. Die Palette reicht von der mündlichen Anordnung zur Beseitigung festgestellter Mängel bis zur Wegnahme der Tiere und das Einleiten von Bußgeldverfahren.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 12.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz