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Arzneimittel; Anzeige des Informationsbeauftragten

Pharmazeutische Unternehmer, die Fertigarzneimittel in den Verkehr bringen, müssen bei der zuständigen Behörde einen Informationsbeauftragten anzeigen. Jeder Wechsel ist unverzüglich anzuzeigen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberfranken

Sachgebiet 53.2 - Pharmazie

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