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Zivilschutz ist die Sammelbezeichnung für öffentliche und private Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall sowie die angemessene Vorbereitung hierfür.
Zum Zivilschutz zählen nach § 1 Abs. 2 Zivilschutz-und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG):
Verantwortlich für den Zivilschutz in der Bundesrepublik Deutschland ist der Bund – die Länder einschließlich der Kommunen handeln bei Wahrnehmung und Erfüllung der Aufgaben im Auftrag des Bundes.
Weitergehende Auskünfte und Informationsmaterial erhalten Sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (siehe "Weiterführende Links").
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Aufgabe der Zivilen Verteidigung ist es, in einem Spannungs- oder Verteidigungsfall die Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung, den Schutz der Bevölkerung und deren Versorgung sicherzustellen.
Der Begriff der zivil-militärischen Zusammenarbeit beschreibt das in verschiedenen Bereichen stattfindende Zusammenwirken militärischer und ziviler Kräfte.