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Inhaberinnen und Inhaber einer Verkaufsstelle in Bayern können an vier individuell wählbaren Werktagen im Jahr länger als 20 Uhr bis höchstens 24 Uhr öffnen. Die hierfür notwendige Anzeige muss bei der zuständigen Gemeinde erfolgen.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Ludwig-Thoma-Str. 10
82487 Oberammergau
Postfach 20
82482 Oberammergau