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Inhaberinnen und Inhaber einer Verkaufsstelle in Bayern können an vier individuell wählbaren Werktagen im Jahr länger als 20 Uhr bis höchstens 24 Uhr öffnen. Die hierfür notwendige Anzeige muss bei der zuständigen Gemeinde erfolgen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 1
83471 Schönau a.Königssee
Rathausplatz 1
83471 Schönau a.Königssee