Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Inhaberinnen und Inhaber einer Verkaufsstelle in Bayern können an vier individuell wählbaren Werktagen im Jahr länger als 20 Uhr bis höchstens 24 Uhr öffnen. Die hierfür notwendige Anzeige muss bei der zuständigen Gemeinde erfolgen.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Marktplatz 11
91074 Herzogenaurach
Postfach 1260
91072 Herzogenaurach